202102.13
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Beamtenbeleidung durch „Verstehen Sie kein Deutsch?“

Alltägliche Situation am Zoll: Fragen, Rückfragen und Fangfragen. Die Situation schaukelt sich hoch. Der Einreisewillige antwortet auf die vermeintlich zum x-ten mal gleich gestellte Frage: „Verstehen Sie kein Deutsch?“ Der Zöllner meint, das sei eine Beleidigung und erstattet Strafanzeige, worauf der Reisende verurteilt wird. In Zwei Instanzen vor dem Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) kämpft der Angeklagte um einen Freispruch. Das Ergebnis: Das AG verurteilt ihn wegen Beleidung zu 15 Tagessätzen a 50 EUR. Argument: Die Frage des Einreisenden würde unterstellen, dass der Beamte „zu blöd“ sei um Deutsch zu verstehen. In der Berufungsinstanz am LG ein Bild, das Strafverteidiger zu gut kennen: Mit einer verbalen Ohrfeige für den Angeklagten wird das AG Urteil bestätig. Ohne auf dessen Argumentation auch nur einzugehen oder die Sache ernsthaft neu zu bewerten.Erst am Bundesverfassungsgericht hat der Verurteilte Glück. Hier hallt der Knall der Ohrfeige für die AG und LG Richter lange nach. Sie bekommen ins Stammbuch geschrieben, wie sie ihre Arbeit eigentlich machen sollen. Die Gerichte haben die widerstreitenden Interessen der Meinungsfreiheit einerseits und des Persönlichkeitsrechts andererseits nicht gegeneinander abgewogen. Das BVerfG: „Vielmehr fehlt es bereits an gehaltvollen tatgerichtlichen Feststellungen,…“ Auf Deutsch: Die Richter beherrschen das kleine 1×1 des Strafrechts nicht. Traurig, dass sie trotzdem urteilen dürfen.(BVerfG 1 BvR 2805/19 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 16. Oktober 2020 (LG Landshut / AG Erding))

Die Sache geht an das AG zurück. Das darf erneut prüfen, ob die Aussage eine Beleidigung war oder von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Gerade bei vermeintlichen Bagatellen verurteilen Gerichte oft schnell und gedankenlos. Grund ist nicht immer -wie hier- fehlende Rechtskenntnis. Oft ist die Masse der Verfahren an den Amtsgerichten für die vorsitzenden Richter kaum noch zu bewältigen. Es kommt zu Fehlurteilen!

RA Jarno C. Kirnberger verteidigen Sie in diesen Strafverfahren. Sie wirken auf die Gerichteentsprechend ein, damit der Sachverhalt auch ausreichend aufgeklärt wird.