202005.25
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Kurzarbeitergeld trotz Versicherung?

Viele Unternehmen machen in der aktuellen Situation Gebrauch davon, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit lehnt neuerdings die Anträge ab. Sie verweist auf die Betriebsschließungsversicherung, die das beantragende Unternehmen unterhält. Und diese Versicherung, die lange Zeit quasi stiefmütterlich behandelt wurde, wird aktuell viel diskutiert. Viele Unternehmer wissen zudem nicht, dass sie diesen Zusatzschutz mit abgeschlossen haben.

Viele Versicherer sind der Auffassung, dass sie für die coronabedingte Schließung nicht leisten müssen. Die – sehr umstrittenen Argumente – der Versicherer sind dabei vielfältig.

In Bayern spielt sich aktuell folgendes ab: Auf Basis des zwischen einigen VVerischerern, der Bayerischen Staatsregierung und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) Bayern ausgehandelten Kompromisses werden Versicherungsnehmern bundesweit Vergleichsangebote unterbreitet, die eine Zahlung von 10 bis 15 Prozent der eigentlich vereinbarten Versicherungsleistung vorsehen.

Dabei gingen die Beteiligten des Kompromisses von der Annahme aus, dass ca. 70 Prozent der wirtschaftlichen Ausfälle vom Staat übernommen werden. Von den verbleibenden 30 Prozent würde ohne weitere Prüfung die Hälfte übernommen werden. Ein Großteil der angenommenen circa 70 Prozent, die vom Staat übernommen werden sollen, sollten nach den gemeinsamen Annahmen dabei auf das Kurzarbeiterentgelt entfallen. Es handelt sich um einen Kompromiss, der für viele Unternehmen grundsätzlich als positive Lösung angesehen werden konnte. (Quelle Pressemitteilung Wirth Rechtsanwälte)

Daraus wird klar: Die Versicherer machen die Leistung von Kurzarbeitergeld abhängig, bzw. ziehen die Zahlung dessen in ihre Überlegungen ein – die Bundesagentur für Arbeit zahlt jedoch nicht, wenn eine Versicherung vorliegt – der Betroffene geht aktuell leer aus.

Es bleibt daher zu hoffen, dass sich diese Praxis der Bundesagentur und der Versicherer nicht weiter so fortsetzt. Wir halten unser Angebot aufrecht und prüfen weiterhin gerne, ob Ihre Betriebsschließungsversicherung greift oder nicht und helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Versicherungsleistung. Ihre Ansprechpartner für die Fragen des Versicherungsrecht, sowie sind die RA’in Tanja Reinshagen und RA Jarno Kirnberger für die Hilfe im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld.