201011.28
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Die DS-GVO im Arbeitsrecht

Datenschutz und Arbeitsrecht sind eng verbunden. Denn die DS-GVO macht auch vor dem Arbeitsleben nicht Halt. Ab einer bestimmten Größe sind Arbeitgeber verpflichtet, zB einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen.

Wussten Sie, dass dieser dann erst einmal unkündbar ist? Da hilft oft ein externer Datenschutzbeauftragter, was wir für unsere Kunden anbieten.

Wichtig ist auch die Frage, wie der oder die Person „immunisiert“ wird, d.h. welche Rechte und Pflichten er gegenüber seinem Arbeitgeber hat und wo er Geheimnisse haben darf. Die vertragliche Gestaltung derartiger Vereinbarungen ist schwer und weitgreifend.

Denn ein eifriger Datenschutzbeauftragter kann im Unternehmen viele Stellen finden, um Änderungen beim Umgang, d.h. der Erhebung von Daten zu fordern. Dies beginnt bei der Frage, welche Daten von Mitarbeitern wie lange in der Personalakte bleiben. Wissen Sie, wie lange Sie zB Bewerbungsunterlagen aufheben dürfen?

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen.