Ihr Anwalt für Medizinrecht


Das Medizinrecht ist ein komplexes Gebiet, bei dem Sie sich anwaltlich vertreten lassen sollten. Gerade dann, wenn es um Behandlungsfehler oder gar einen Personenschaden geht, ist juristischer Rat gefragt. Fachanwälte mit medizinrechtlichem Schwerpunkt unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen – und zwar ganz gleich, ob es um die Arzthaftung und Zahnarzthaftung oder um Aufklärungsfehler geht.

 

Ihre Fachanwältin für Medizinrecht im Saarland


Fachanwältin Sonja Thiry-Kirsch hat jahrelange Erfahrung im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Sie unterstützt Sie bei allen medizinrechtlichen Anliegen, wie etwa bei Ärztepfusch, Diagnosefehlern oder sonstigen Fehlern im Bereich der medizinischen Behandlung.

Dank regelmäßiger Fortbildungen können Sie sich sicher sein, dass Ihre Anwältin für Medizinrecht immer auf dem neuesten Stand ist und über aktuelle Rechtsprechungen informiert ist, sodass sie Sie umfassend beraten kann.

 

Medizinrecht-Fachanwältin Sonja Thiry-Kirsch

Rechtsanwältin Sonja Thiry-Kirsch
Rechtsanwältin Sonja Thiry-Kirsch

Fachanwältin für Medizinrecht

 
Von unseren Experten im Bereich des Medizinrechts erhalten Sie kompetente Beratung & Hilfe für Ihr Anliegen.

Rufen Sie uns jetzt an unter:

☎ +49 6825 92000

 

Ihr Patientenanwalt bei Behandlungsfehler und Kunstfehler

In der Medizin kommt es immer wieder zu Fehlern zu Lasten der Patienten. Daraus können sich Ansprüche für den Patienten ergeben, wie etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Unsere Medizinrecht-Fachanwältin fungiert hierbei als Patientenvertreter und unterstützt Sie bei Ihrem juristischen Weg gegen den Arzt, die Klinik oder einen Versicherer.

Unsere Kanzlei befindet sich in Illingen im Saarland und ist für zahlreiche Menschen aus dem Umkreis gut zu erreichen. Darunter zählen beispielsweise die Orte Lebach, Heusweiler und Quierschied sowie Ottweiler, St. Wendel und Neunkirchen.

Die Kernkompetenzen im Detail

Im Medizinrecht geht es meist darum, die Interessen des Patienten zu vertreten, wenn dieser beispielsweise durch Ärzte falsch beraten wurde oder Fehler bei der Diagnose oder Behandlung entstanden sind.

Gleichzeitig ist Ihr Fachanwalt für Medizinrecht aber auch für Sie da, wenn Sie sich als Arzt oder Zahnarzt gegenüber Patienten vertreten lassen müssen. Darüber hinaus können auch Ärzte untereinander bei medizinrechtlichen Belangen Rat bei unserem Rechtsanwalt suchen. Außerdem steht Ihnen dieser auch bei Anliegen rund um das Gesundheitsrecht zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Kernkompetenzen unseres Medizinrecht-Fachanwalts:

Arzthaftung

Zwischen Arzt und Patient besteht ein Behandlungsvertrag, der in § 630a BGB geregelt wird. Erfolgt die Behandlung nicht nach geltendem Arztstandard und werden somit die Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, können sich für den Patienten Schmerzens- oder Schadensersatzansprüche ergeben, wobei auch beides gleichzeitig zutreffen kann.

Damit Sie insbesondere bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern und im Falle eines Personenschadens bestens abgesichert sind, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zurate zu ziehen. Dieser unterstützt Sie dabei, Ihr Recht gegenüber dem Arzt durchzusetzen.

Die Ansprüche können, je nach Fall, auch gegenüber dem Krankenhaus, der Krankenkasse oder Rentenkasse sowie gegenüber anderen Einrichtungen im Bereich des Gesundheitswesens geltend gemacht werden. Hierzu berät Sie gerne unsere Fachanwältin für Medizinrecht.

Aufklärungsfehler

Bei der Stellung von Diagnosen werden meist mehrere mögliche Behandlungswege samt den damit verbundenen Risiken aufgezeigt. Sollte dies nicht oder nicht korrekt erfolgen, kann ein Aufklärungsfehler vorliegen und die Arzthaftung greifen.

Dies ist besonders häufig der Fall, wenn der Patient nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde oder diese ihm falsch nähergebracht wurden. Gleiches gilt aber auch, wenn der Arzt alternative Behandlungswege verschweigt. Sollte der Arzt also zur Operation geraten haben, obwohl es konservative Behandlungen mit gleichwertiger Erfolgschance gibt, liegt häufig ein Aufklärungsfehler vor.

Wichtig zu wissen: Ärzte müssen den Nachweis erbringen, dass das Aufklärungsgespräch ordnungsgemäß stattgefunden hat. Ist dies nicht der Fall, liegt die Haftung für den Aufklärungsfehler beim Mediziner – sogar dann, wenn die Behandlung fehlerfrei erfolgt ist. Die einzige Ausnahme hiervon gilt bei Notfalloperationen.

Um Ihr Recht geltend zu machen, wenn Sie von falscher Aufklärung betroffen sind, ist es wichtig, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzubeziehen.

Behandlungsfehler

Im medizinischen Alltag schleichen sich immer wieder Behandlungsfehler ein. Wenn ein Arzt oder Krankenhaus fehlerhaft behandelt, haben die Patienten das Recht, eine angemessene Entschädigung einzufordern.

Es gibt eine ganze Reihe an möglichen Behandlungsfehlern, so beispielsweise bei der Befunderhebung. Sollte ein medizinisches Gerät mit Defekt dafür sorgen, dass ein falscher Befund gestellt wird, liegt ein solcher Fehler vor und fällt unter die Arzthaftung.

Doch auch, wenn die Nachsorge nach einer OP in der Klinik fehlerhaft abläuft, weil der Patient nicht ordnungsgemäß überwacht wurde und deshalb Nachteile für seine Gesundheit erleiden muss, gilt dies als Behandlungsfehler.

Ihr Anwalt für Medizinrecht aus dem Saarland setzt sich juristisch für Sie ein, wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, und fordert für Sie Schadensersatz oder / und Schmerzensgeld.

Medizinisches Versicherungsrecht

Das medizinische Versicherungsrecht greift immer dann, wenn Sie zum Beispiel Probleme mit der privaten Krankenversicherung haben, weil diese die Kosten für eine Heilbehandlung nicht übernimmt.

Gleiches gilt aber auch, wenn es um Streitigkeiten rund um das Krankengeld und die angemessene Höhe geht. Ebenfalls häufig kommt es zu Schwierigkeiten, wenn die Versicherer die Verträge kündigen, hiervon zurücktreten oder diese anfechten, etwa, weil der Gesundheitszustand falsch dargelegt wurde.

Doch auch im Bereich der privaten Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, bei denen medizinrechtliche Hilfe erforderlich ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeit nicht anerkennen will oder wenn gegen Mitteilungs- und Anzeigepflichten verstoßen wird.

Es ist wichtig, dass Sie sich in solchen Fällen an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Dieser unterstützt Sie bei allen Anliegen, die unter medizinisches Versicherungsrecht fallen.

Medizinisches Sozialversicherungsrecht

Sollten Sie juristische Unterstützung gegenüber gesetzlichen Versicherungen sowie Versorgungsämtern benötigen, fällt dieses unter das medizinische Sozialversicherungsrecht. Hierunter zählen zum Beispiel Schwierigkeiten rund um das Krankengeld oder die Beitragszahlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Doch auch wenn der Pflegegrad bei der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht anerkannt wird, Sie einen Arbeitsunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als solchen melden können oder Probleme damit haben, Ihre Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, fällt dies unter medizinisches Sozialversicherungsrecht.

Unser Rechtsanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie bei allen juristischen Schwierigkeiten aus diesem Bereich und steht Ihnen im Saarland und der Umgebung zur Verfügung.

Personenschaden

Ein besonders schwieriges Thema ist es, wenn Personen durch eine Behandlung oder Ähnliches zu Schaden gekommen sind. Dies kann beispielsweise auch der Fall sein, wenn ein Unfall im Straßenverkehr oder auf der Arbeit passiert ist.

Da Personenschäden nicht nur auf Arztfehler zurückzuführen sind und auch in anderen juristischen Bereichen vorkommen, wie etwa im Falle von Straftaten, ist es äußerst wichtig, sich hierzu anwaltlich beraten zu lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Personenschäden groß oder gar dauerhaft sind.

Unsere Fachanwältin für Medizinrecht berät Sie umfassend zu einem vorliegenden Personenschaden und kann gegebenenfalls auf weitere Fachanwälte unserer Kanzlei zurückgreifen, wenn es sich beispielsweise um das Strafrecht handelt. Somit sind Sie bestens abgesichert – selbst, wenn ein komplexer Fall vorliegt, der Rat aus mehreren Rechtsgebieten erfordert.

Kontaktieren Sie jetzt Sonja Thiry-Kirsch (Fachanwältin für Medizinrecht)

Wenn Sie einen Medizinrecht Fachanwalt suchen, sind Sie bei unserer Kanzlei genau richtig. Wir unterstützen Sie bei allen medizinrechtlichen Anliegen – von der Arzthaftung bis hin zum Personenschaden.

Machen Sie Ansprüche aus Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern geltend und lassen Sie sich hierzu von unserer Fachanwältin für Medizinrecht umfassend juristisch beraten. Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin für eine ausführliche Erstberatung, denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.