Rechtsanwältin Sonja Thiry-Kirsch

Fachanwältin für Medizinrecht

Rechtsanwältin Sonja Thiry

Frau Thiry-Kirsch ist seit 1994 als Rechtsanwältin im Saarland zugelassen. Sie ist im Zivilrecht und Sozialrecht tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht bearbeitet sie hauptsächlich diesen und verwandte Bereiche (z.B. Arzthaftungsrecht oder Abrechnungsfragen); Aber auch in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht hat sie umfangreiche praktische Erfahrungen gesammelt.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und dem Referendariat beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Nach jahrelanger anwaltlicher Tätigkeit im Bereich des Arzthaftungsrechts hat sie 2016 den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht absolviert. Ihr wurde 2017 der Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“ von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verliehen. Sie vertritt Patienten und hilft bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei Aufklärungs- und Behandlungsfehlern und steht ihnen auch beratend zur Seite. Zu den Bereichen des Medizinrechtsrechts gehören auch das Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht, welches starke sozialrechtliche Bezüge hat. Hier arbeiten unsere Fachanwälte Hand in Hand.

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