201910.03
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Reiserecht und Tschernobyl

Im Jahre 1986 ereignete sich einer der schlimmsten Kernkraftwerk-Unfälle der Geschichte. Das Kraftwerk Tschernobyl explodierte und richtete verheerende Schäden an. Der sowjetische Staat richtete eine Sperrzone von 30 Km rund um den Unglücksort ein. Die anliegenden Ortschaften wurden zu Geisterstädten.

Kürzlich wurden nun verschiedene Dokumentationen veröffentlicht, die viele abenteuerlustige Touristen dazu ermuntert haben, dem alljährlichen Strandurlaub eine Reise an die geschichtsträchtige Unglücksstelle vorzuziehen.

Dabei stellt sich bei diesem gefahrenreichen Unternehmen regelmäßig auch die Frage: Was passiert, wenn was passiert?

Besteht Versicherungsschutz? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist eine umfangreiche Prüfung des Bedingungswerks notwendig, um hierüber Klarheit zu erlangen. Problematisch ist, dass man sich ganz bewusst einem gesundheitlichen Risiko aussetzt. Das führt letztlich auch dazu, dass ein Reiseversicherer (nachvollziehbarer Weise) Einwände vorträgt, um seine Leistungspflicht zu verhindern. Besonders wird der Fall dann, wenn nach der Reise, reisebedingte gesundheitliche Langzeitschäden wegen der Strahlung auftreten. Hier besteht derzeit Einigkeit, dass der Reiseversicherer nicht in der Kostenübernahmepflicht ist.

Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft die Hausratversicherung. Unter Umständen sind Gegenstände, die zum Hausrat gehören und ins europäische Ausland mitgenommen werden, über die Hausratversicherung geschützt. Auch hier ist es nicht ausgeschlossen, dass der Versicherer Gründe vorträgt, die seine Leistungspflicht ausschließen könnten.

Klar ist: im Jahre 2013 waren es noch 8.000, im Jahre 2018 bereits 65.000 Touristen die zum Urlaubsziel Tschernobyl reisten – Tendenz steigend. Damit ist auch zu erwarten, dass die versicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Abenteuerurlauben dieser Art zunehmen werden. Sollten sich Ihnen das gerade im Hinblick auf eine anstehende Reise Fragen stellen, insbesondere aus versicherungsrechtlicher Sicht, helfen wir gerne weiter.