201910.11
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Ausgebrannt – Brandstiftung am Fahrzeug

Immer mal wieder liest man in den örtlichen und regionalen Nachrichten, dass von unbekannten Tätern ein Fahrzeug in Brand gesteckt wurde. Wie so oft sind die Täter dann über alle Berge. Ein Glück für denjenigen, der eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

Was passiert aber, wenn das Feuer vom Fahrzeug auf Gebäude oder Wiesenflächen übergreift und sich so nicht nur ausbreitet, sondern noch viel mehr Schaden anrichtet, als am Fahrzeug? Welcher Versicherer ist dann regulierungspflichtig?

Man könnte daran denken, dass dann der Eigentümer des Fahrzeugs bzw. seine Kaskoversicherung für den Schaden am Nachbarhaus aufkommen muss. Schließlich war es ja sein Fahrzeug, das brannte und damit den Herd für das Feuer am Nachbarhaus bot. Aber dem ist gerade nicht so! Nach den allgemeinen Haftungsregeln kann der Fahrzeugeigentümer gerade nicht in die Haftung genommen werden. Ihn trifft weder ein Verschulden, noch ist er Störer.

Die Geschädigten müssen dann an ihren Gebäudeversicherer herantreten und den Schaden melden. Greift das Feuer beispielsweise auf ein anderes Fahrzeug über, kann es richtig bitter werden. Wie festgestellt haftet der Eigentümer des Fahrzeugs das zuerst gebrannt hat, nicht. Verfügt der Eigentümer des zweiten Fahrzeugs keine Kaskoversicherung abgeschlossen, bleibt er schlimmstenfalls vollständig auf seinem Schaden sitzen. Da bleibt nur die Hoffnung, dass der Täter geschnappt wird und entsprechend liquide ist.

Noch ein Tipp: In der Regel wird bei Kaskoversicherungen nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt. Das ist der Preis, den man für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug auf dem aktuellen Markt bezahlen würde. Anzurechnen ist hierauf grundsätzlich der Restwert des Fahrzeugs, wobei dieser bei derartigen Schäden in der Regel sehr gering ausfällt, bzw. nicht mehr vorhanden ist.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge und Bedingungen genau. Manche Versicherer bieten im Rahmen dieser Verträge statt Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands einen Neuwertersatz an. Hieran wird – insbesondere im Versicherungsfall – klar: Eine Prüfung der Verträge durch einen Anwalt lohnt sich!