201112.28
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Rechtssicher im rechtsfreien Raum?

Es gibt eine Menge Gesetze, die den Rechtsverkehr im Internet regeln. Eine große Zahl stammt aus der Feder von europäischen Verbraucherschützern. Trotzdem kommt es regelmäßig vor, dass Kunden „abgezockt“ oder „über den Tisch gezogen“ werden. Warum?

Oftmals liegt es an der Gestaltung von Websites, auf denen kostenpflichtige Angebote verschleiert oder gar als kostenlos angeboten werden. Irgendwo im Kleingedruckten findet sich dann ein Hinweis auf die Gebühren.

Wenn dann eine eMail mit Rechnung ankommt, gilt es schnell zu handeln. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen gem. § 355 BGB zu. Dies kann aber ausgeschlossen sein, wenn der Verbraucher die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist veranlasst hat (§§ 312d III BGB).

Dies ist schon dann der Fall, wenn eine Datenbank mit Rezepten, Hausaufgaben, Routenplanung oder ähnliches aufgerufen wird. Dann hilft oft nur noch der Anwalt, weil die Betreiber einschlägiger Seiten mit mangelhafter Transparenz nicht mit sich handeln lassen! Dabei gibt es außer dem Widerruf noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, sich von einem eventuell zustande gekommenen Vertrag zu lösen.

Die Gesetzgebung hinkt dabei leider ganz oft der Wirklichkeit hinterher. Aktuell gibt es zB. den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ vom 16.11.11. Wann sich die Rechtslage aber tatsächlich ändert ist ungewiss. Bis dahin gilt: Äußerste Vorsicht mit Persönlichen Daten im Internet!

Bei Fragen zum Internetrecht wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jarno C. Kirnberger.