201809.29
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DS-GVO: Ich steh im Wald?

oder: Wie weit geht das alles noch….?

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hatte am 14.09.2017 entschieden, dass Jäger verpflichtet sind, Wildkameras öffentlich zu melden und durch entsprechende „Warnschilder“ am Wegesrand kenntlich zu machen.

Damit war seinerzeit der Landesdatenschutzbeauftragten recht gegeben worden. Auch mitten im Wald, wo kaum mit Spaziergängern zu rechnen ist, sei eine „faktisch öffentliche Fläche“ anzunehmen, die nicht überwacht werden darf.

Heute, nach Einführung der DS-GVO, gibt es eine entsprechende Vorschrift nicht mehr. Das führt zu großer Unsicherheit – nicht nur im Wald: Wann darf ich was überwachen? Wann darf ich mich auf Kosten Dritter mit Kameras vor Rechtsverletzungen schützen?

All diese Fragen müssen in den kommenden Monaten und Jahren erst gerichtlich geklärt werden. Beim Datenschutz berät Sie Rechtsanwalt Kirnberger.