201005.17
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Digitaler Nachlass

Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod?

Ein Erblasser hinterlässt heutzutage neben greifbaren „weltlichen“ Dingen in der Regel auch einen sog. digitalen Nachlass. Man unterhält ein Profil in einem sozialen Netzwerk, hat ein Emailkonto eingerichtet oder Daten bei einem Clouddienst gespeichert.

Rechtlich verbindlich ist dabei zum heutigen Tage noch nicht gelöst, wie mit diesen Daten zu verfahren ist. Zum Teil ist den Angehörigen ja gar nicht bekannt, ob und wo der Verstorbene Konten unterhält oder Dienste genutzt hat.

Es haben sich daher mittlerweile Nachlasssuchdienste für digitale Inhalte gegründet, die das Internet nach digitalen Daten und Spuren des Verstorbenen durchforsten.

Verträge mit Onlinediensten und sozialen Netzwerken müssen gekündigt werden. Die Herausgabe von bei diesen Diensten hinterlegten Daten ist jedoch weitgehend ungeklärt, vor allem wenn die Herausgabe von Daten oder Informationen verweigert wird.

Es ist daher zunehmend wichtig, Regelungen in Vorsorgevollmachten oder testamentarischen Verfügungen aufzunehmen.

Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht wenden Sie sich bitte an die Kollegin unserer Partnerschaft

Kundler | Kirnberger | Klein, Rechtsanwältin Sabine Klein, u.a. Fachanwältin für Familienrecht.