Justizrat Dieter Kundler

Rechtsanwalt in Rente

Justizrat Dieter Kundler

Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bis zum 31.12.2024

Vita


Geboren 1953 hat Herr Justizrat Dieter Kundler zunächst an der Universität des Saarlandes studiert und sich dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter hervorgetan. Während seines Referendariats ab 1981 hat er bereits in einem Rechtsanwaltsbüro gearbeitet und ist seit 1984 als Partner und ab 2019 als freier Mitarbeiter in unserer Kanzlei tätig.  Mittlerweile wurden ihm zwei Fachanwaltstitel, nämlich der des „Familienrechts“ im Jahre 1998 und der des „Bau- und Architektenrechts“ im Jahre 2005 verliehen.

Vom 01.07.1996 bis zum 30.06.2024 war er im Vorstand der berufsständigen Organisationen der Rechtsanwälte, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, aktiv und engagiert tätig, zuletzt seit 2010 als deren Vizepräsident.

Seinen reichen Erfahrungsschatz kann er zusätzlich als Vorsitzender in dem Fachanwaltsausschuss „Familienrecht“ und als stellvertretender Vorsitzender in dem Fachanwaltsausschuss „Bau- und Architektenrecht“ einbringen.

Soweit es seine Zeit zulässt, publiziert er auch überregional in Fachzeitschriften und kommentiert Bücher und Gerichtsentscheidungen.

Für seine herausragenden Leistungen um die Saarländische Rechtspflege wurde ihm im August 2008 von der Landesregierung im Namen des Saarlandes der Titel „Justizrat“ verliehen.

In seinen Rechtsgebieten trägt er sein fundiertes und mit Erfahrung angereichertes Wissen oftmals vor einem breiten Publikum in verständlicher Sprache sehr nah am Zuhörer vor und ist gefragter Referent bei vielen Interessengruppen und In-house-Veranstaltungen.

Fortbildung ist für Herrn Justizrat Kundler nicht nur ein Muss, sondern eine Verpflichtung gegenüber seinem Berufsstand und den Mandanten. Dies beweist u. a. sein Fortbildungszertifikat der BRAK.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Herr Kundler bildet sich regelmäßig fort, ihm wurde erneut das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

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