200906.14
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Verhagelter Sommer und Schwarzbauten

Stürme und sommerliche Gewitter mit unwetterartigen Ausnahme-situationen wie zuletzt das Hagelunwetter in Heusweiler und Umgebung nehmen immer mehr zu. Mit ihnen nimmt auch die Hochwassergefahr zu, obwohl die ausgebauten Kanäle sämtlich den DIN-Vorschriften und fachlichen Regeln entsprechen. Kommt es in Folge von Hochwasser zu einem Wasserschaden am Gebäude, so wäre dieser nur über eine so genannte Elementarschadensversicherung gedeckt.

Im Normalfall sind zwar Feuer, Blitz, Hagel, und Sturm abgedeckt, nicht jedoch, wenn dadurch weitere Gefahren entstehen. Daher ist Hausbesitzern, aber auch Hauskäufern zu empfehlen, genau zu prüfen, ob für sie der Abschluss einer Elementarschadensversicherung sinnvoll ist. Wir wissen alle, dass der Saarländer gerne an- und umbaut. Allerdings muss derjenige, der baut, sein Bauen auch oft genehmigen lassen. Dies gilt für große Wohnhäuser ebenso wie für Garagen, Wintergärten und Vordächer, die nachträglich ans alte Haus angebaut werden.

Genehmigungsunterlagen sind unterschiedlich und teilweise umfangreich. Genehmigungen kosten aber auch Gebühren. Oft werden derartige Pflichten einfach ignoriert, was den Um- oder Anbau zu einem Schwarzbau werden lässt. Es kann nur gewarnt werden, sich hierzu verleiten zu lassen, Schwarzbauten sind und bleiben illegal.

Mittlerweile gehen die Behörden auch hiergegen konsequenter vor als früher. Nicht nur eigene Kontrolleure sind im Einsatz, die Behörden bedienen sich auch immer häufiger Diensten wie Google-Maps oder Google-Streetview. Neueste Methode zum Aufspüren von Schwarzbauten sind auch Luftbildaufnahmen, die besonders effektiv sind, wenn das Land im Herbst oder Winter überflogen wird und die Bäume kahl sind.

Die digitalisierten Luftbilder erlauben den schnellen Abgleich mit den vorliegenden Baugenehmigungen. Dann heißt es, den Schwarzbau nachgenehmigen zu lassen, was oftmals an der erforderlichen nachbarlichen Zustimmung scheitert. Es bleibt dann nur noch der Abriss, was Zeit, Geld und sehr viel Ärger kostet.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn RA Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt für Familien-, Bau- und Architektenrecht