201903.05
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Das BGB gilt auch bei Facebook

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Die Bundeskanzlerin hatte die in Gedichtform verpackte Kritik des Satirikers an dem türkischen Präsidenten Erdogan als „bewusst verletzenden Text“ gekennzeichnet. Böhmermann empfand sich durch diese Aussage in seinem Presse- und Kunstrecht eingeschränkt.

Auch auf zivilrechtlicher Ebene kommen Unterlassungsansprüchen eine wichtige Rolle zu – immer mehr auch dann, wenn das Internet ins Spiel kommt. Viele gehen heute immer noch davon aus, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und posten ohne Scham ehrverletzende Dinge, werden beleidigend und/oder verletzend.

Ist so ein Post erst einmal in der Welt, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten die dazu führen, dass das Internet einen solchen Post auch wieder vergisst. Daher ist gerade bei einem das allgemeine Persönlichkeitsrecht angreifenden Post auch der Anspruch darauf gegeben, eine strafbewährte Unterlassungserklärung vom Schädiger zu fordern.

Das bedeutet, dass der Geschädigte vom Schädiger eine schriftliche Bestätigung verlangen kann dass dieser sein Verhalten nicht wiederholt. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe fällig, die unmittelbar an den Geschädigte zu zahlen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen. Hierbei ist eine Betrachtung des Einzelfalls notwendig.

Oftmals werden auch Straftatbestände wie Verleumdung, Beleidigung, usw. verwirklicht. Die Staatsanwaltschaft verfolgt diese Taten immer mehr und mit gesteigerter Vehemenz.

Letztlich sind in solchen Fällen regelmäßig auch die Kosten zu übernehmen, die der Geschädigte aufwenden muss, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese liegen bei ca. 500,00 Euro aufwärts.

Daher sollte jeder, der sich über jemanden anderen auf Facebook, Twitter und Co. auf eine die Ehre verletzende Weise lustig machen will, genau überlegen, ob er mit den möglichen Konsequenzen leben will.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie auf derartiges aufmerksam werden und Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen wollen.