202003.24
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Zu schnell gefahren = illegales Autorennen?

Illegales Autorennen

§ 315 d Abs. 1 Nummer 3 Strafgesetzbuch stellt verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Diese liegen vor, wenn der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs ist. Viele Fragen dazu sind noch nicht geklärt.

Gilt dies Illegale Autorennen auch, wenn der Autofahrer alleine fährt?
Diese Frage hatte das Landgericht Köln in seinem Beschluss vom 26. Februar 2020 Aktenzeichen 101 QS 7/20 zu klären. Hintergrund war, dass ein Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft um 30 km/h überschritten hatte. Besonderheit an dem Fall war, dass in unmittelbarer Nähe Warnzeichen für „Vorsicht Kinder“ aufgestellt worden waren.

Wenn die Sache bußgeldrechtlich betrachtet worden wäre, wäre der Fahrer mit einem Bußgeld, sogar ohne einem Fahrverbot davongekommen. Das Landgericht sah die Sache anders. Es ging von einem Strafrechtlich relevanten „Alleinrennen“ aus. Es hat damit ein klares Zeichen gegen zu schnell fahrende Kraftfahrer gesetzt. Der Strafrahmen des § 315 Strafgesetzbuch sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Als Nebenkläger Zeuge der Tat ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und die Führerscheinstelle anzuweisen, vor dem Ablauf von mindestens 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Ob diese Entscheidung in einer Berufung hält und ob die Norm insbesondere verfassungsmäßig ist, ist bisher noch nicht geklärt. Autofahrer müssen sich aber mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass sie künftig für Geschwindigkeitsverstöße nicht nur Punkte, sondern im Zweifel auch eine Freiheitsstrafe bekommen können.

Sie sind zu schnell gefahren, man wirft Ihnen ein illegales Autorennen vor?

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Jarno Kirnberger, verteiligt sie in diesen Fällen.