202004.10
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Widerrufsjoker – Fluch oder Segen?

Die Frage, ob und falls ja in welchem Umfang der Widerruf einer Lebensversicherung lohnenswert ist, hat in der letzten Zeit den ein oder anderen beschäftigt. Viele (positiv gestimmte) Artikel geisterten durch Netz und oft wurden darin nur die Vorteile beschrieben. Dabei haben sich die meisten Artikel nur mit dem 08/15 Standardfall beschäftigt.

Oft wurde dabei außer Acht gelassen, dass viele Lebensversicherungen gleichzeitig an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt sind. Und dann treten die ersten Probleme auf. Denn wie das OLG Dresden in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung feststellte, kann sich eine solche Versicherung enorm auf die Rückzahlungssumme auswirken.

Das Gericht stellte fest: Wird die Lebensversicherung nach einem Widerspruch rückabgewickelt, erhält der VN die gezahlten Beitragsanteile nicht immer vollständig zurück.

In der Entscheidung vom 22.7.19, 4 U 977/19 stellten die Richter klar, dass die Widerrufserklärung gerade nur wegen der Lebensversicherung wirkt und gerade nicht auch im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Eine klare Differenzierung wurde als notwendig erachtet.

Das heißt für Sie: Auch wenn der BGH mit seinem Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 weitreichende Möglichkeiten eingeräumt hat, ist dennoch eine genaue fachmännische Betrachtung notwendig. Es ist zum Beispiel auch nicht auszuschließen, dass überhaupt kein Mehrwert der Rückabwicklung im Vergleich zum Rückkaufwert besteht.

Bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen hilft Ihnen Rechtsanwalt Kirnberger weiter.