
Nutzungsausfall beim Verkehrsunfall
Definition: Nutzungsausfall Nutzungsausfall bedeutet nichts anderes, als dass der Geschädigte für die entfallene Nutzungsmöglichkeit seines Fahrzeugs eine Entschädigung verlangen kann. Nach der herrschenden Rechtsprechung stellt die Nutzungsmöglichkeit einen geldwerten Vorteil dar. Fällt sie weg, entsteht ein Schaden, der ersetzt verlangt werden kann. Also ein Nutzungsausfallschaden. Grundsätzliches zur Erstattung von Nutzungsausfall Jeder Geschädigte hat das Recht…