201208.06
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Unfall: Das LG Wuppertal und Mietwagenersatz

(PB) Grundsätzlich sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch die Kosten für ein Mietfahrzeug für die Dauer der Instandsetzung oder Wiederbeschaffung zu ersetzen. Der Geschädigte darf also eine gleichartige und gleichwertige Sache, d.h. ein nach Typ, Komfort, Größe und Leistung gleiches Fahrzeug, mieten. Da die ersparten Eigenkosten, also die unterbliebene Abnutzung des eigenen Fahrzeugs, in…