Rechtsüberholen und Reißverschlussverfahren
Die Situation scheint vielen Autofahrern immer noch unheimlich zu sein: das Reißverschlussverfahren an Engstellen. Nach § 7 Straßenverkehrsordnung muss das Verfahren beim Ende einer Fahrspur und bei einer Fahrbahneinengung angewendet werden. Wörtlich lautet die Vorschrift: „ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen,…