COVID-Schutzmaßnahmen Hemmen die Verjährung
Wenn ein Strafverfahren zu lange dauert, läuft die Verjährung weiter. Genauer gesagt die Verfolgungsverjährung. Danach ist die Einstellung des Verfahrens zwingend. Was ist, aber, wenn Infektionsschutzmaßnahmen wegen COVID-19 zur Verzögerung führen? Für Strafverfahren hat der Gesetzgeber auch hier eine Sonderregelung geschaffen. Wie die meisten Corona-Verordnungen wurde am 27. März 2020 für die strafrechtliche Hauptverhandlung ein…