202011.05
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Kein Recht auf alle Unterlagen

Oft zu beschäftigen ist sich mit der Frage, wie weit das Auskunftsrecht des Versicherers wirklich gehen darf. Denn klar ist: Ob der Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers fällig ist, hängt von der Frage ab, ob der Versicherer die notwendigen Erhebungen im Sinne des § 14 Abs. 1 VVG abgeschlossen hat. Dabei kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer…