
Tierhalterhaftpflichtversicherung: Haftung durch AGB eingeschränkt!
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll dem Halter Schutz in Situationen bieten, in denen sein Haustier andere schädigt. Das ist wichtig, weil die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung beinhaltet. Das heißt, es kommt nicht darauf an, dass der Halter des Tieres etwas vorsätzlich oder fahrlässig falsch gemacht hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am 15….