202009.01
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„Stinkbock!“ – Hat der Nachbar Recht?

Waldziegen sind interessante Geschöpfe, insbesondere die Böcke sind imposante Tiere. Und einer dieser Böcke war kürzlich Gegenstand eines nachbarschaftlichen Rechtsstreits in Bayern. Der Vorwurf: Der Bock auf dem Nachbargrundstück stinkt; vor allem wenn er „Bock“ hat.


Stellt sich also die Frage: Kann man seinem Nachbarn verbieten ein Tier zu halten, das – juristisch gesprochen – immissionsschutzrechtlich relevant ist? Das LG Bayreuth hat das bejaht. Dem klagenden Nachbarn steht nach der landgerichtlichen Entscheidung ein Unterlassungsanspruch zu.


Ein Gutachten trug letztlich zutage, dass „tatsächlich eine grenzwertige Situation besteht„. Und auch wenn zu dem extra angesetzten Ortstermin die Belästigung nicht besonders stark war, so ging das Gericht davon aus, dass nachweislich in der Vergangenheit herrschte, die für eine Wiederholungsgefahr spricht.


Ob der Bock die tatsächliche Ursache für den Nachbarschaftsstreit und diese interessante nachbarschaftsrechtliche Entscheidung war, wird man nur schwer erfahren. Es liegt der Verdacht nahe, dass er wortwörtlich nur zum Sündenbock gemacht wurde. Denn oft liegt der Grund für Streitigkeiten zwischen Nachbarn viel tiefer. Jedenfalls – so konnte man es verschiedenen Berichten entnehmen – sind nun neue rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Nachbarn entfacht. Dieses Mal gehts um verschiedene Baugenehmigungen und eine Brandschutzwand.


Ihre Fragen aus dem Nachbarschaftsrecht werden von Rechtsanwalt S. Klein beantwortet. Gerade bei den tücken des saarländischen Nachbarschaftsrechts lohnt sich der Weg zum Fachmann.