202002.13
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Handydiebstahl in der Schule – Zahlt die Versicherung?

Schon mehr als die Hälfte der Grundschulkinder besitzt ein eigenes Smartphone. Bei 13-jährigen Mädchen und Jungen sind es sogar fast einhundert Prozent. Die Schule erlaubt zwar den Schülern oft, die Geräte mitzubringen.

Aber Achtung: Weder die Schule noch die Hausratversicherung kommt für den Verlust eines Smartphones auf. Das gilt auch, wenn das Handy nur kurz unbeaufsichtigt bleibt, sei es im Klassenraum, in der Umkleidekabine oder auf dem Pausenhof.

Ausnahme: Die Hausratversicherung springt ausnahmsweise ein, wenn das Handy beispielsweise aus einem verschlossenen Schrank entwendet wurde. Dann liegt nämlich ein Einbruchdiebstahl vor, der unter Umständen durch die Hausratversicherung gedeckt ist. Auch denkbar ist eine besondere Handyversicherung.

Besondere Vorsicht ist im Sportunterricht geboten. Hier müssen die Schüler die Handys und andere Wertgegenstände meist ablegen und während der Unterrichtsstunde unbeaufsichtigt lassen, doch die Lehrkräfte müssen sie nicht verwahren oder beaufsichtigen. Am sichersten ist es also, wenn das Handy und andere Wertgegenstände an Tagen mit Sportunterricht zu Hause bleiben.