Unfall, Urlaub und Mietwagen
Es ist der Super-Gau: kurz vor dem geplanten Urlaub wird das Familienfahrzeug durch einen nicht verschuldeten Unfall so beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist. Die Verkehrssicherheit kann auch nicht durch einen Notreparatur wiederhergestellt werden. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch der Mietwagen zu den notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 249 BGB gehört,…