Nachtrag zur Urlaubsabgeltung
Wir hatten zuletzt über die aktuellen Entwick-lungen im Arbeitsrecht berichtet und dabei auch auf die Entscheidung des EuGH (C-350/06) hingewiesen. Zur Erinnerung: Die nationale Regelung, dass Urlaub aus dem Vorjahr verfällt, wenn er nicht bis zum 31.03. des Folgejahres genommen wird, verstößt gegen europäisches Recht, soweit der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Erkrankung nicht antreten konnte….