201709.05
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​ÜBERWACHUNG VERBOTEN !?

Das Bundesarbeitsgericht hat eine bahndbrechende Entscheidung zur Überwachung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gefällt.

In seinem Urteil vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 haben die Richter des BAG klargestellt, dass die Überwachung von Computern der Mitarbeiter durch Keylogger einen so erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, dass eine Kündigung unwirksam ist, die auf die so gewonnenen Erkenntnisse gestützt wird. Es handelt sich zweifellos um eine Grundsatzentscheidung zur digitalen Überwachung.

Trotzdem bedeutet das Urteil nicht, dass die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz zulässig ist. Gleiches gilt für e-mails, Telefon, Briefpapier und – umschläge, etc. Die Fragen dazu sind mindestens so umfangreich wie die bisherige Rechtsprechung zur Videoüberachung von Arbeitnehmern.

Im Einzelfall müssen hier immer die Rechte des Arbeitnehmers auf infomretionelle Selbstbestimmung mit den Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden. Deswegen verbietet sich die pauschale Behauptung: Die Überwachung von PC’s geht nicht mehr…

Ihr RA Jarno C. Kirnberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.