201804.10
1

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

Bei Verstößen gegen § 3 StVO kann es schnell teuer werden. Insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) gem. Zeichen 325.1 ist oft die Frage, wie schnell man überhaupt fahren darf. Die Straßenverkehrsordnung gibt dazu keine Antwort.

Also müssen die Gerichte die Frage nach der Schrittgeschwindigkeit klären. In einem ganz aktuellen Urteil (OLG Karlsruhe vom 08.01.2018, 2 Rb 9 Ss 794/179) hat das Gericht eine Geschwindigkeit von nicht über 7 km/h angenommen.

Andere Gerichte gehen teilweise von 10 km/h aus. Klar ist: Schneller als mit Standgas rollen, ist gefährlich! Denn ab 21 km/h zu schnell, also knapp 30 Stundenkilometern droht bereits ein Punkt in Flensburg!