201806.25
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EuGH schaltet Facebook ab

Der Europäische Gerichtshof hat am 05.06.2018 ein bahnbrechendes Urteil gefällt (C-210/16).

Zwar liegt bisher nur eine Pressemitteilung vor. Diese birgt aber viel Zündstoff in sich. In den sozialen Medien wird die Frage laut, ob insbesondere gewerbliche Seiten und Fanseiten bei Facebook abgeschaltet werden müssen?

Kurz gesagt hat der EuGH festgestellt, dass der Verantwortliche eines Facebook-Profils auch für Datenschutzverstöße haftet, die der US-Konzern begeht. Das bedeutet: Wenn nach deutschem (oder europäischem Recht: DS-GVO) Facebook Datenschutzverstöße begeht, kann derjenige in Anspruch genommen werden, der den Dienst kommerziell nutzt.

Und das gilt im Ergebnis für alle sozialen Medien! Ein herber Schlag für alle, die Werbung und Akquise im digitalen Zeitalter betreiben. Der Wirtschaftliche Druck hinter der Entscheidung wird aber Facebook & Co. vielleicht zum Umdenken zwingen. Die Entscheidung ist daher aus der Sicht des Verbrauchers durchaus nachvollziehbar und zu begrüßen.

Vor einer panikartigen Reaktion empfehlen wir aber, rechtlichen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Kirnberger ist unser Experte für Fragen des Datenschutzes.