201801.09
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DS-GVO: Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Ab 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Auf Unternehmen kommen hier neue Herausforderungen im Umgang mit Daten zu.

Im Arbeitsrecht ist bereits ab dem Bewerbungsverfahren peinlich genau darauf zu achten, dass die Anforderungen der DS-GVO eingehalten werden. Anderfalls drohen hohe Bußgelder durch die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten: Bis zu 20 Millionen EUR, bzw. 4% des globalen Jahresumsatzes können fällig werden.

Die Hinweispflicht beginnt bei Eingang der Daten: Dem Bewerber müssen Angaben dazu gemacht werden, wozu, wie lange und was gespeichert wird. Er muss auf seine Rechte zur Löschung und Auskunft hingewiesen werden und und und…

Noch brenzliger wird es, wenn der Arbeitgeber im Internet über seinen Bewerber “recherchiert”. Gerade soziale Medien bieten viele Anhaltspunkte dazu, ob der neue Arbeitnehmer in das Unternehmen passt. Hier gilt ganz besondere Vorsicht: Nicht jede Information, die ins Internet gelangt, ist auch für die Allgemeinheit gedacht. Was für Daten aus XING u.ä. gilt, gilt bei posts auf Facebook nicht.

Bei Fragen zum neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und der DS-GVO wenden Sie sich an RA Jarno Kirnberger für arbeitsrechtliche und für allgemeine Fragen zum Datenschutz.